Krankenkasse kündigen

Es gibt vielfältige Gründe dafür Ihre Krankenkasse zu wechseln. Sei es ein besseres Angebot an versicherten Leistungen, ein möglicher Familienrabatt, wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner und Ihren Kindern zu einer Krankenkasse wechseln oder einfach eine günstigere Prämie. Wann sich ein Wechsel lohnt, was Sie dabei beachten sollten und welche Fristen Sie zu berücksichtigt haben, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Ohne eine Grundversicherung geht es nicht! 
Daher gilt: Kündigung nur bei Wechsel

Das Vorhandensein einer Grundversicherung ist ein Muss für alle Bürgerinnen und Bürger der Schweiz. Dies führt nicht nur zur sogenannten Aufnahmepflicht in die Grundversicherung, sondern bedeutet für Sie auch, dass Sie die Grundversicherung bei Ihrer aktuellen Krankenkasse nur dann kündigen können, wenn Sie die verzugslose Aufnahme in die Grundversicherung bei einer anderen Krankenkasse nachweisen können. 

Die Kündigung der Grundversicherung

Die Kündigung der Grundversicherung bei Ihrer Krankenkasse muss schriftlich erfolgen. Hierfür zwingend zu verwendende Formulare gibt es bei den Krankenkassen üblicherweise nicht. Ihr Kündigungsschreiben sollte aber mindestens Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Versicherungsnummer, Ihr Geburtsdatum und natürlich Ihre Anschrift enthalten. Es empfiehlt sich darüber hinaus, Ihre Kündigung mittels Einschreiben zu versenden. Im Zweifelsfall können Sie damit auch die Einhaltung der Kündigungsfrist (siehe Wann darf ich meine Grundversicherung kündigen?) belegen. 
Damit Ihre Kündigung am Ende auch wirklich wirksam wird, müssen Sie Ihrer Krankenkasse noch die Aufnahmebestätigung Ihrer neuen Grundversicherung zusenden. War der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse aus irgendwelchen Gründen doch nicht erfolgreich, sodass Sie keine neue Aufnahmebestätigung vorlegen können, bleiben Sie automatisch in Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert.
Hinweis: Sollten Sie mit der Zahlung Ihrer Prämien im Rückstand sein, können Sie Ihre Krankenkasse nicht kündigen. Prüfen Sie daher vor einer geplanten Kündigung lieber noch einmal nach, ob all Ihre Prämien pünktlich gezahlt wurden. 

Wann darf ich meine Grundversicherung kündigen?

Jedes Jahr bis Ende Oktober teilen die Krankenkassen ihren Versicherten mit, wie hoch die Prämie im neuen Jahr sein wird. Erhöht Ihre Versicherung die Prämie zum 1. Januar des folgenden Jahres können Sie kündigen. Geht Ihre Kündigung bis zum 30. November bei Ihrer Krankenkasse ordnungsgemäß ein (und sind keine Prämienzahlungen rückständig) endet Ihr Vertrag mit Ablauf des 31. Dezember. Den Vertrag mit Ihrer neuen Krankenkasse müssen Sie deshalb so abschließen, dass diese ab dem 1. Januar für Ihre Grundversicherung sorgt. 
Ausnahme: Beinhaltet Ihre Grundversicherung eine Franchise von 300 Schweizer Franken haben Sie zusätzlich die Möglichkeit zum 30. Juni jeden Jahres zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hier jedoch abweichend drei Monate. Ihre Kündigung muss in diesem Fall also bereits spätestens am 31. März bei Ihrer Krankenkasse eingegangen sein. Die neue Grundversicherung müsste in diesem Fall am 1. Juli beginnen. 

Und was ist mit der Zusatzversicherung?

Bei der Kündigung einer Zusatzversicherung gibt es zwei wichtige Unterschiede zur Kündigung der Grundversorgung.
1. Es gibt keine Aufnahmepflicht
Der Abschluss einer neuen Zusatzversicherung kann mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden hat. Abhängig vom Ergebnis dieser kann der Wechsel nicht mehr attraktiv sein oder die neue Krankenkasse lehnt Sie sogar ab. Haben Sie dann bereits Ihrer bisherigen Krankenkasse gekündigt, haben Sie keine Zusatzversicherung mehr. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um eine verbindliche Zusage einer neuen Krankenkasse. 
2. Unterschiedliche Fristen
Die meisten Zusatzversicherungen haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende, das heißt Ihre Kündigung muss spätestens am 30. September bei der Versicherung eingegangen sein, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet. Einige Krankenkassen haben aber auch eine längere Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten. Prüfen Sie daher vorher, welche ordentliche Kündigungsfrist in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt ist. 
Wichtig: Wird die Prämie Ihrer Zusatzversicherung erhöht, haben Sie unabhängig von der ordentlichen Kündigungsfrist eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat.